Übernachten im Auto – ist Wildcampen legal?
Das einmalige Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf öffentlichen Straßen ist in Deutschland/Europa im Campingbus grundsätzlich erlaubt. Es sei denn, es ist ausdrücklich verboten. Das Verbot muss sich durch Beschilderung klar erkennen lassen. Abseits der öffentlichen Straßen und Wege können allgemeine Landesvorschriften zusätzliche Einschränkungen vorsehen. Mehrfaches Übernachten an einem Ort ist kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung und unterliegt entsprechenden Einschränkungen, ist also aus sich heraus nicht ohne Weiteres gestattet, sondern bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung, die die Gemeinden für Stellplätze in den Ortssatzungen aussprechen und durch Beschilderung publik machen.
Etwas anderes gilt, wenn campingähnliches Leben stattfindet, also das Aufstellen von Tischen, Stühlen, das Herausdrehen der Markise, Aufstelldach oder das Aufbauen eines Vorzeltes. Das ist kein Parken mehr, sondern Sondernutzung, die ohne Genehmigung nicht erlaubt ist.